Mit dem Beschluss der Koalition wird der so genannte Arbeitnehmerpauschbetrag – also die Werbungskostenpauschale – rückwirkend zum Jahresbeginn von 920 auf 1000 Euro angehoben. Um die technische Umsetzung zu erleichtern, wird dieser Steuervorteil mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres, im Dezember 2011, an die Arbeitnehmer weitergereicht. Eine zusätzliche Steuererklärung wird nicht notwendig sein.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte die Steuererleichterung ursprünglich erst 2012 umsetzen.
Die Fraktionen von Union und FDP beharrten jedoch darauf, den Arbeitnehmern die Änderung schon rückwirkend zum Jahresbeginn zugute kommen zu lassen.
„Wir sind der Auffassung, dass das, was technisch möglich ist, dann auch zum 1.1.2011 gemacht werden soll“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger im Vorfeld der Sitzung.
Auch der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, begrüßte die Einigung. Zukünftig können Arbeitnehmer Werbungskosten bis zu 1.000 Euro geltend machen, ohne sie einzeln durch Belege nachweisen zu müssen. Der Bund wendet für diese Erleichterung 330 Millionen Euro jährlich auf.
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