Dienstag, 3. Mai 2011

Wirtschaftsminister Brüderle: "Arbeitnehmerfreizügigkeit - Chance für Deutschland"


Am 1. Mai 2011 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf acht weitere EU-Staaten ausgeweitet. Damit gilt sie nach einer siebenjährigen Übergangszeit nun auch für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Staatsbürger dieser Länder brauchen künftig keine Arbeitsgenehmigung mehr, um in Deutschland arbeiten zu können.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 für 23 der 25 EU-Mitgliedstaaten gilt, ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu einem wirtschaftlich zusammenwachsenden Europa. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union eröffnet Deutschland Chancen. Schon heute haben viele Branchen mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen, Stellen für qualifizierte Mitarbeiter bleiben unbesetzt. 

Zur Sicherung unseres Fachkräftebedarfs müssen wir zweigleisig fahren: Einerseits müssen wir unsere heimischen Potentiale besser nutzen, indem wir zum Beispiel Frauen besser in das Erwerbsleben einbinden, Bildungsangebote für junge Menschen stärken oder die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern. Andererseits brauchen wir Zuwanderung in Qualität aus dem Ausland. Dass wir unseren Arbeitsmarkt ab dem 1. Mai 2011 weiter öffnen, leistet hierzu einen Beitrag.

Unser Ziel ist, dass Deutschland zum hochattraktiven Standort für ausländische Fachkräfte wird. Wir müssen die Zuwanderungsbedingungen für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland verbessern, zum Beispiel indem wir die Einkommensgrenzen weiter absenken. Nur mit ausreichenden und qualifizierten Fachkräften kann unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben und ihr hohes Wachstums- und Beschäftigungsniveau auch in Zukunft halten."

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