Montag, 19. Dezember 2011

Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen erleichtert qualifizierten Berufstätigen die Stellensuche in ganz Europa

Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen erleichtert qualifizierten Berufstätigen die Stellensuche in ganz Europa

Brüssel, 19. Dezember 2011 – Angesichts des in vielen Mitgliedstaaten zu verzeichnenden Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter1 wird mit einem Anstieg der Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften auf über 16 Millionen bis 2020 gerechnet2. Damit Europa diesen Bedarf decken kann, müssen Lücken beim Arbeitskräftemangel geschlossen werden – beispielsweise durch mobile und gut ausgebildete Berufstätige aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie können von zentraler Bedeutung für das Wachstum sein – allerdings nur dann, wenn sie ohne weiteres dorthin gehen können, wo es Arbeitsplätze gibt. Dafür müssen ihre Qualifikationen in der gesamten EU schnell, einfach und zuverlässig anerkannt werden. Aus diesem Grund hat die Kommission heute einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen angenommen (Richtlinie 2005/36/EG).

Ziel des heutigen Vorschlags ist die Vereinfachung der Regeln für die EU-weite Mobilität von Berufstätigen, indem für alle interessierten Berufsgruppen ein Europäischer Berufsausweis angeboten wird, der eine leichtere und schnellere Anerkennung der Qualifikationen ermöglicht. Zudem wird für die Verbraucher Klarheit geschaffen, denn die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das Ausmaß der Reglementierung von Berufen in den jeweiligen Ländern zu überprüfen. Außerdem wird auf die Besorgnis eingegangen, die in der Öffentlichkeit in Bezug auf ausreichende Sprachkenntnisse und den Mangel an einer wirksamen Warnung vor Berufstätigen, die sich berufliche Fehler haben zuschulden kommen lassen (vor allem im Gesundheitssektor), besteht.

Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Europa steht heute einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Eine davon ist die wachsende Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften in ganz Europa. Durch den heutigen Vorschlag zu den Berufsqualifikationen wird ein reibungslos funktionierendes System für die Anerkennung von Qualifikationen geschaffen, um die EU-weite Mobilität von Berufstätigen zu fördern. Hochqualifizierten Berufsangehörigen wird es erleichtert, dorthin zu gehen, wo es freie Stellen gibt. Das wird sich wachstumsfördernd für die gesamte europäische Wirtschaft auswirken. Das wird mit Sicherheit das Wachstum der gesamten europäischen Wirtschaft fördern. Ich bin davon überzeugt, dass der Europäische Berufsausweis – in Form einer elektronischen Bescheinigung – eine zukunftsweisende Idee ist, da durch ihn die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigt werden.“

Kernpunkte des Vorschlags:

1. Die Einführung eines Europäischen Berufsausweises wird interessierten Berufsangehörigen die Möglichkeit bieten, ihre Qualifikationen leichter und schneller anerkennen zu lassen. Dadurch dürfte auch die vorübergehende Mobilität erleichtert werden. Der Berufsausweis wird entsprechend dem von den Berufsständen geäußerten Bedarf verfügbar sein (so haben etwa Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Bergführer großes Interesse an einem solchen Berufsausweis angemeldet). Der Berufsausweis wird ergänzt durch ein optimiertes Anerkennungsverfahren im Rahmen des bestehenden Binnenmarkt-Informationssystems (IMI). Es handelt sich um eine elektronische Bescheinigung, die es dem Berufstätigen gestattet, in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen oder sich dort niederzulassen.

2. Besserer Zugang zu Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Alle Bürger, die ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, sollten sich an eine zentrale Anlaufstelle wenden können und nicht von einer staatlichen Stelle zur nächsten laufen müssen. Diese zentrale Anlaufstelle sollten die im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen einheitlichen Ansprechpartner (PSC) sein, bei denen die Bürger an einem Ort Informationen über die zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen erforderlichen Unterlagen erhalten und außerdem alle Anerkennungsverfahren online abwickeln können.

3. Aktualisierung der Mindestausbildungsanforderungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten: die Mindestausbildungsanforderungen für diese Berufe wurden vor 20 oder 30 Jahren harmonisiert. Sie sind jetzt aktualisiert worden, um der Weiterentwicklung dieser Berufe und der Ausbildung in diesen Bereichen Rechnung zu tragen. So wurde beispielsweise das Eingangsniveau für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal und Hebammen von einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung auf zwölf Schuljahre angehoben.

4. Einführung eines Vorwarnungsmechanismus für Gesundheitsberufe, deren Qualifikation automatisch anerkannt wird: die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats werden verpflichtet sein, die zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten vor Berufsangehörigen zu warnen, denen die Ausübung ihres Berufs von einer Behörde oder einem Gericht untersagt worden ist. Dies ist besonders wichtig, da es beispielsweise schon Ärzte gab, die – nachdem sie ihren Beruf in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht mehr ausüben durften – in einen anderen Mitgliedstaat zogen, wo dies nicht bekannt war.

5. Die Einführung gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsamer Ausbildungsprüfungen, die die gemeinsamen Plattformen ersetzen, dürfte die Möglichkeit bieten, den Mechanismus der automatischen Anerkennung auf neue Berufe auszuweiten. Daran interessierte Berufsgruppen könnten die automatische Anerkennung auf der Grundlage eines gemeinsamen Spektrums von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen oder einer gemeinsamen Prüfung der Fähigkeit von Berufsangehörigen zur Ausübung eines Berufs in Anspruch nehmen.

6. Gegenseitige Evaluierung der reglementierten Berufe: In der Richtlinie wird ein neuer Mechanismus eingeführt, der gewährleisten soll, dass mehr Transparenz herrscht und die Mitgliedstaaten besser begründen müssen, warum sie einige Berufe durch bestimmte Qualifikationsanforderungen reglementieren. Die Mitgliedstaaten müssen ein Verzeichnis ihrer reglementierten Berufe vorlegen und die Notwendigkeit der Reglementierung rechtfertigen. Daran anschließen sollte sich eine von der Europäischen Kommission unterstützte gegenseitige Evaluierung.

Hintergrund:

Die Richtlinie über Berufsqualifikationen bildet die Grundlage dafür, dass Berufstätige in einem anderen Mitgliedstaat Geschäftstätigkeiten aufnehmen oder Arbeitsstellen finden können, die jeweils mit bestimmten Qualifikationsanforderungen verbunden sind. Die Modernisierung ist einer der in der Binnenmarktakte genannten zwölf Hebel (IP/11/469).

Der Vorschlag baut auf dem im Juni veröffentlichten Grünbuch der Kommission auf (IP/11/767). Heute wird auch eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Grünbuch veröffentlicht.
Siehe auch MEMO/11/923

Weitere Informationen:

Der Erhebung EUROPOP 2010 von Eurostat zufolge kommt 2020 auf drei Erwerbstätige ein Rentner.
Skill supply and demand in Europe: medium-term forecast up to 2020 (2010), abrufbar unter: http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf

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