Dienstag, 28. Juni 2011

HartzIV: Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 1. Juli 2011

HartzIV: Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 1. Juli 2011


Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzu zu verdienen, werden ab dem 1. Juli 2011 ausgeweitet. 

Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslosen schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro statt zu zehn künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber hinaus liegt, bleibt weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei.


Im Klartext heißt das: Die Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) werden ausgeweitet..
Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag bestehen. Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger (HartzIV-Empfänger(innen) künftig 20 Prozent ihrer Einkünfte von der Anrechnung freigelassen. Darüber (bis zur Höhe von 1.200 Euro, bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) bleiben weiterhin 10 Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei.
 
Mehr Informationen finden Sie unter: 

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